B2

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300.00
• Primäre Analphabeten
Mit primärem Analphabetismus werden Menschen angesprochen, die nie schreiben und lesen gelernt haben oder nur wenige Jahre zur Schule gegangen sind, und daher keine Kompetenzen im Lesen und Schreiben erlangen konnten.
• Funktionale Analphabeten
Der funktionale Analphabetismus bezieht sich auf Menschen, die über Lese- und Schreibkompetenzen verfügen, ohne die gesellschaftlichen Bedingungen erfüllen zu können. Im Kontext von Migration bedeutet dies, dass im neuen kulturellen Umfeld die bisherigen schriftsprachlichen Kenntnisse aus dem Herkunftsland nicht ausreichen.

Den Alphabetisierungskurs können Migranten und Migrantinnen auf Grund fehlender oder ungenügend vorhandener schriftsprachlicher Kompetenzen besuchen.

Einstufungsverfahren
Ob die Teilnehme an einem Alphabetisierungskurs notwendig ist, wird im Einstufungsverfahren für die Integrationskurse festgestellt.

Wochenstundenzahl
Maximalstundenzahl pro Woche: 25 UE
Wie in allen Integrationskursen werden auch in den Alpha-Kursen mehrere aufeinander aufbauende Kursabschnitte mit einem Stundenumfang von jeweils 100 UE durchgeführt.
Alphabetisierungskurse setzen sich zusammen aus einem
• Basis-Alpha-Kurs mit 300 UE
• Aufbau-Alpha-Kurs A mit 300 UE
• Aufbau-Alpha-Kurs B mit 300 UE
Der Kurs kann als
• Aufbau-Alpha-Kurs (Wiederholerkurs) mit weiteren 300 UE
fortgesetzt werden.
Daran – also in der Regel nach 1200 UE – schließt sich der
• Orientierungskurs mit 100 UE
an.

Im vorliegenden Konzept wird aus praktischen Gründen die gemeinsame Alphabetisierung sämtlicher teilnehmender Gruppen (primärer und funktionaler Alphabeten) favorisiert.

Teilnehmerzahl
Auf Grund bisheriger Erfahrungen in der Alphabetisierungsarbeit mit Migrantinnen und Migranten und unter Berücksichtigung der Erfahrungen in der muttersprachlichen Alphabetisierung deutscher funktionaler Alphabeten wird eine Anzahl von 16 Teilnehmenden für optimal gehalten. Die Teilnehmenden an einem Integrationskurs mit Alphabetisierung unterscheiden sich hinsichtlich ihrer schriftsprachlichen, sprachlichen Kenntnisse und ihrer Lebenssituation.
Ein Zusammenhang zwischen der Lernbiographie und den schriftsprachlichen Kenntnissen ist erkennbar. Eine Person , die die Schule besuchte, unterscheidet sich von einer Person ohne jegliche Schulerfahrung. Die sprachlichen Kenntnisse der Teilnehmenden variieren. Grammatikkenntnisse sind meistens kaum vorhanden.

Berechtigung zur Teilnahme
Auf der einen Seite des Spektrums stehen Teilnehmende, die keine Schule besucht haben, in ihrem Leben keine „Stift“-Erfahrungen sammeln konnten und gleichzeitig über keine Deutschkenntnisse und nur über eine sehr geringe Sprach(lern)bewusstheit in ihrer eigenen Muttersprache verfügen.

Abschlusstest
Nach den vorgegebenen Unterrichtseinheiten (UE) absolviert der Kursteilnehmende einen Abschlusstest. Das Sprachniveau A2 bis B1 nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) mit dem skalierten Sprachtest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ sollte erfolgreich abgeschlossen werden. Abschließend wird mit dem Orientierungskurs bundesweit ein Test zu den Themen „Politik in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“ durchgeführt.